AGBs

Allgemeine Lieferbedingungen
Bernhard Deutsch „BFD die starke Werbeidee“
Stand 9. April 2018

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Lieferbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit Bernhard Deutsch „BFD die starke Werbeidee“, A-4540 Bad Hall Hans-Wölfel-Straße 13 (im Folgenden: BFD, Auftragnehmer, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Lieferbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit dem Auftragnehmer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesonders allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen vom Vertragspartner – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss / Mustersendungen / Kostenvoranschlag
§ 2.1 Angebot und Vertragsabschuss
Angebote von BFD sind freibleibend und drei Wochen gültig, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der BFD Auftragsbestätigung oder mit der Leistungserbringung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
Etwaige für die Ausführung des Vertrages nötige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, BFD ist diesbezüglich zu informieren und gegebenenfalls schad- und klaglos zu halten hat.
§ 2.2 Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird von BFD nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
§ 2.3 Mustersendungen
Mustersendungen werden nach 14 Tagen in Rechnung gestellt. Porto der Rücksendungen übernimmt der Kunde. Unfreie Muster werden von BFD nicht angenommen.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
§ 3 Umfang des Auftrages
Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Sollte eine Änderung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf Stückzahl oder Verpackungseinheit wirtschaftlich sinnvoll sein, so kann der Auftragnehmer die Liefermenge um bis zu 10 % reduzieren oder erhöhen und das Entgelt entsprechend anpassen.
BFD ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Für die vom Auftraggeber beigestellten Materialien und Geräte wird keine Gewährleistung übernommen. Für deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§ 4 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
§ 4.1     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass BFD auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dem Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis verschafft wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
§ 4.2     Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
§ 4.3     Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, udgl.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wird BFD wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so muss uns der Auftraggeber schad- und klaglos halten. Der Auftraggeber hat alle Nachteile zu ersetzen, die BFD durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere auch die Kosten einer angemessen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und die hierfür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Geheimhaltung / Datenschutz
§ 5.1     Der Auftraggeber verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von BFD zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zum Auftragnehmer bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von BFD Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
§ 5.2     BFD ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Angebotslegung durch BFD aufrecht.
§ 6 Entgelt
§ 6.1     Nach Vollendung des vereinbarten Werkes, Erbringung der vereinbarten Dienstleistung oder Lieferung der Ware erhält BFD ein Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeits- oder Lieferfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit unserer Rechnungslegung fällig.
§ 6.2     Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von BFD durch den Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen, sofern sie nicht im Auftrag enthalten sind.
§ 6.3     Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes, der vereinbarten Lieferung oder Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch BFD, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Entgelt für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Entgelts für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
§ 6.4     Unterbleibt die (weitere) Ausführung des Werks, weil der vom Auftraggeber beigestellte Stoff untauglich ist oder sich als untauglich erweist (Unmöglichkeit), so liegt darin ein Umstand auf Seite des Auftraggebers, und wir behalten den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen. Zum Stoff zählen außer dem beigestellten Material auch jeder Gegenstand, an dem oder mit dessen Hilfe das Werk herzustellen ist (zB beigestellter Plan oder Zeichnung), einschließlich von Vorarbeiten anderer Unternehmer oder des Auftraggebers, auf die der Auftragnehmer aufbauen muss.
§ 6.5     Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist BFD von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit und der Auftragnehmer kann sämtliche erbrachten Leistungen oder Teilleistungen sofort fällig stellen. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
§ 7 Erfüllungsort / Gefahrtragung
Erfüllungsort ist der Sitz von BFD A-4540 Bad Hall Hans-Wölfel-Straße 8
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung wird der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sowohl im Grenzüberschreitenden als auch sinngemäß im nicht grenzüberschreitenden Verkehr in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Incoterms festgelegt. Wurde hierüber keine Vereinbarung getroffen, so gilt die Klausel „FCA“ „ab Sitz der Auftragnehmers, A-4531 Kematen/Kr., Schulstraße 8“ der jeweils geltenden Incoterms.
Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der Auftragnehmer Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle sonstigen Leistungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (samt Zinsen und Nebengebühren) unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Materialien erwirbt BFD Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Der Auftraggeber hat den – an seinem Standort – erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen.
Zur weiteren Sicherheit des Auftragnehmers gehen Forderungen aus der Weiterveräußerung durch den Auftraggeber auf BFD über.
§ 9 Abnahme / Teillieferung
§ 9.1     Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von BFD zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Sofern keine eigenständige Abnahme durchgeführt wird, gelten sämtliche Waren spätestens 14 Tage nach Lieferung als abgenommen.
§ 9.2     Sofern Werkleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen:

  1. wenn die Abnahme vom Auftraggeber oder dessen Endkunden bestätigt wird;
  2. wenn die erbrachte Lieferung oder Leistung operativ bei Auftraggeber oder dessen Endkunden verwendet wurde;
  3. oder spätestens 14 Tage nach erfolgter Leistung.

Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
Sofern Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers teilbar sind, sind Teillieferungen und Teilabnahmen zulässig.
§10 Schutz des geistigen Eigentums / Konzept- und Ideenschutz / Kennzeichnung
§ 10.1   Die Urheberrechte an den von BFD, seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben  bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung zu verkaufen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von BFD – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
§ 10.2   Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen oder Gegenstände nicht zum Gegenstand einer Schutzrechtsanmeldung zu machen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.
§ 10.3   Hat der potentielle Auftraggeber BFD vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Auftragnehmer dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch BFD treten der potentielle Auftraggeber und wir in ein Vertragsverhältnis. Auch diesem Vertrag liegen diese Allgemeinen Lieferbedingungen zu Grunde.
Der potentielle Auftraggeber anerkennt, dass BFD bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist dem potentiellen Auftraggeber schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Der potentielle Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von BFD im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Sofern der potentielle Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm vom Auftragnehmer Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass BFD dem potentiellen Auftraggeber eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Auftraggeber verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Auftragnehmer dabei verdienstlich wurde.
Der potentielle Auftraggeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung beim Auftragnehmer ein.
§ 10.4   Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt BFD zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung einer gesonderten Vergütung sowie anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§ 10.5   BFD ist berechtig, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
§ 10.6   BFD ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Webseite mit dem Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
§ 11 Lieferverzug / Rücktritt / Annahmeverzug
§ 11.1   Die Lieferfristen und -termine werden von BFD nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe der Leistung an den Vertragspartner.
§ 11.2   Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 3-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
§ 11.3   Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist BFD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren von BFD weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
b) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegen oder der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, oder
c) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für von BFD erbrachte Vorbereitungshandlungen.
§ 11.4   Nimmt der Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte Lieferung oder Leistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so kann BFD entweder Erfüllung verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die gelieferte Ware anderweitig verwerten. Die Ware kann auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert werden. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe in der Höhe von 25 % des Rechnungsbetrages exkl USt als vereinbart. BFD hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
§ 12 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gemäß § 9 dieser AGB.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen. BFD ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unserer schriftlichen Einwilligung der Auftraggeber selbst oder ein vom uns nicht ermächtigter Dritter an den vom Vertrag umfassten Gegenständen Änderungen vornimmt.
Gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
Sofern BFD Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt und/oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese nach Aufwand verrechnet.
Das Regressrecht des § 933b ABGB findet keine Anwendung.
§ 13 Haftung / Schadenersatz
§ 13.1   Der Auftraggeber hat sich den Vertragsgegenstand oder die vertraglich vereinbarte Leistung selbst ausgesucht und sich über Art und Beschaffenheit bzw. betreffend der Einsatzmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ware uneingeschränkt Kenntnis verschafft.
§ 13.2   Mit der Ausnahme von Personenschäden, ist die Haftung des Auftragnehmers für alle sich aus welchem Rechtsgrund auch immer ergebenden Ansprüche auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.
In diesem Sinne ist für uns auch der Ersatz von indirekten Schäden sowie Folgeschäden (insbesondere Mangelfolgeschäden) – wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten und Informationen, Kosten aus Produktionsausfällen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber – ausgeschlossen.
§ 13.3   Die Haftung des Auftragnehmers ist für jeden denkbaren Fall der Haftung unter Ausschluss darüber hinausgehender Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, mit dem Auftragswert gedeckelt.
§ 13.4   Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend gemacht werden.
§13.5    Sind Vertragsstrafen vereinbart, so sind darüber hinausgehende Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
§ 13.6   Wird eine Ware oder Leistung von BFD auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt oder erbracht, so erstreckt sich die Haftung von uns nur auf die bedingungsgemäße Ausführung. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. BFD ist von einer etwaigen Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB befreit und die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
§ 14 Höhere Gewalt
Sollte eine der beiden Vertragsparteien an der Ausführung ihrer Verpflichtungen im Zuge dieses Vertrags durch Höhere Gewalt, wie z.B. Krieg, Großbrand, Sturm, Erdbeben, Überflutung oder insbesondere durch Arbeitskämpfe gehindert werden, soll die davon betroffene Partei der anderen Vertragspartei das Eintreten eines derartigen Ereignisses schnellstmöglich mittels Fax oder E-Mail anzeigen, die voraussichtliche Dauer dieses Ereignisses und der Umfang, in dem die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt ist, soweit wie möglich bekannt geben.
Die betroffene Vertragspartei ist im Falle von Höherer Gewalt nicht haftbar für etwaige Verzögerungen oder Fehler in der Ausführung ihrer Verpflichtungen; sie hat jedoch alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Vertrag so bald als möglich wieder zu erfüllen.
Beide Vertragsparteien sollen mit ihren Verpflichtungen nach Beendigung des Falles der Höheren Gewalt oder nach Beseitigung der Auswirkungen umgehend fortfahren und die Fristen des Vertrags sollen entsprechend verlängert werden.
§ 15 Gerichtsstand / Rechtswahl / Mediation
§ 15.1 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
§ 15.2 Rechtswahl
Für dieses Vertragsverhältnis wird die Geltung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des österreichischen IPRG sowie sonstiger Kollisionsnormen vereinbart.
§ 15.3. Mediation
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
§ 16 Elektronische Rechnungslegung
BFD ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden.
§ 17 Weitere Bestimmungen
§ 17.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
§ 17.2 Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 17.3 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
§ 17.4 Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
§ 17.5 Verbraucher
Für Verbraucher gelten die zwingenden Regeln des KSchG soweit sie den obigen Bestimmungen widersprechen.
§ 18 Einwilligungserklärung (DSGVO, TKG)
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, UID-Nummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers sowie für unsere Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm von BFD Post (in Papier- und elektronischer Form) zu Werbezwecken zugesendet wird und er stimmt einer telefonischen Kontaktaufnahme ausdrücklich zu.
Die Zustimmung zu dieser Einwilligungserklärung kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die BFD Kontaktdaten widerrufen und deren Löschung – soweit gesetzlich zulässig – verlangen.